Flächennutzungplan der Stadt Schkölen
Bekanntmachung der Stadt Schkölen
über die Auslegung des 2. Entwurfes des
Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Schkölen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.11.2019 den Beschluss über die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Einheitsgemeinde Schkölen gefasst. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 24.10.2019 wurde der 2. Entwurf zur öffentlichen Auslegung gebilligt und dessen Auslegung nach § 3 Abs. BauBG beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungen der Einheitsgemeinde Schkölen, bestehend aus den Gemarkungen Böhlitz, Dothen, Grabsdorf, Graitschen auf der Höhe, Hainchen, Kämmeritz, Launewitz, Nautschütz, Poppendorf, Pratschütz, Rockau, Sausdorf, Schkölen, Tünschütz, Wetzdorf, Willschütz und Zschorgula.
Der Planentwurf vom 23. August 2019, bestehend aus der Planzeichnung, den Beikarten, der Begründung, dem Umweltbericht und das Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächenanlagen vom 18. Oktober 2019 liegen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 28. November 2019 bis einschließlich 17. Januar 2020
im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen,
Außenstelle Schkölen, Naumburger Straße 4, 07619 Schkölen
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag | 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Planunterlagen sind ab 28.11.2019 ebenfalls im Internet unter www.heideland-eltstertal.de einzusehen.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB sind mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplans die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer eines Monats mit auszulegen.
Welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und damit eingesehen werden können, wurden in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit der Einsichtnahme keine Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Bau GB darstellt.
Art der Umweltinformation |
Mensch | Tiere | Pflanzen | Boden | Wasser |
Luft |
Klima | Landschaft | Kulturgüter | Sachgüter | Wechsel-wirkungen | schlagwortartige Kurzcharakerisierung |
Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
X |
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X |
X |
X |
X |
X |
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Flächen für Abgarbungen immisionsschutz- |
Stellungnahme der |
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Einarbeitung Vorgaben Landschaftsplan archäologische Denkmale Schutzgebiete Ausgleichsmaßnahme Windvorranggebiete Immissionsschutz- |
Stellungnahmen Naturschutzverbände |
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orchideenreiche Biotope Darstellung von Kompensationsfläche Durchsetzung EU-WRRL |
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Landschaftsplan |
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Übernahme der flächennutzungsplan- relevanten Inhalte des Landschaftsplanes |
Umweltbericht |
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X |
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Auseinandersetzung mit allen vorgenannten Themen |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Außenstelle Schkölen, Bauamt, Naumburger Straße 4, 07619 Schkölen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht worden sind, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schkölen, den 04.11.2019
Dr. Darnstädt
Bürgermeister
Stadt Schkölen
Anlagen:
Flächennutzungsplan - Planzeichnung
Anlage 1 Bevölkerungsentwicklung
Anlage 2 Bergbauberechtigungen
Beikarte 3 Ausgleichskonzeption
Standortkonzept Photovoltaik Schkölen